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Monika Lara Balhar
Fasanenweg 8
29331 Lachendorf
Telefon: 05145/9397095
Mail: Monika@transformationshaus.com
Quelle: http://www.e-recht24.de
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Energie-Anwendungen, Rückführungen, Kristallbett -Anwendungen, „Quantenheilung“, Heilgespräche, Coachings, energetische Massagen und gezielte Berührungen aktivieren Ihre Selbstheilungskräfte.
Es kann zu körperlichen Reaktionen kommen, wie Schwitzen, Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen...was als eine Art Reinigungsprozess angesehen sollte und vielleicht vergleichbar ist, mit der Erstverschlimmerung bei einem Heilpraktikerbesuch.
Ich weise hiermit darauf hin
· dass o.g. Anwendungen die Tätigkeiten eines Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzen
· dass keine ärztlichen Diagnosen gestellt werden
· dass keine Therapien und keine Behandlungen im medizinischen Sinne ausgeübt werden
· es wird auch keine anderweitige Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt
· Heilversprechen werden nicht gegeben
Viele Jahre lebten Heiler in Angst vor Staatsanwälten, Gesundheitsämtern oder Wettbewerbsvereinen, die ihnen das Handwerk legen wollten. Dreh -und Angelpunkt war die weit verbreitete Auffassung, dass Heiler eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz benötigen.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 2. März 2004 (AZ BvR 784/03) entgültig geklärt und entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Klienten durch Handauflegen aktiviert, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Energetisches / Spirituelles Heilen ist keine Methode, Diagnosen welcher Art auch immer zu stellen ersetzt nicht den Besuch beim Arzt und /oder Heilpraktiker.